Bundestag und Bundesrat haben am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen verabschiedet. Ein Bestandteil hiervon ist das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Eltern bzw. Kinder, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die unten genannten Leistungen.
Hier steht demnächst die Beschreibung.
Hier stehen demnächst die Systemvorraussetzungen.
ABDATA
CITY
DTAUS
FINANZ+(Doppik)
H&H(Doppik)
INFOMA (Doppik)
KIRP
KOFI
KOB
MPS
MPS/
MPS/NF
SAP
SASKIA (Doppik)
VHS
Weitere Schnittstellen werden bei Bedarf implementiert.
Das Computer Zentrum Strausberg stellt Ihnen ab sofort die Softwarelösung CZ-BUT für das neue Fachverfahren zur Verfügung.
Die Softwarelösung BUT setzt sich aus 3 Modulen mit folgenden Leistungsmerkmalen zusammen: Basisversion, Schnittstellenpaket, Webpaket
Bescheiderstellung
Schriftverkehr
Verwaltung folgender Informationen
Verwaltung von Sollstellungen
Umfangreiche Sortier- und Suchfunktionen
Parameterverwaltung
Umfangreiches Hilfesystem
Darüber hinaus steht ein Schnittstellenpaket zum Anschluss an oben, unter Schnittstellen genannte, HKR-Systeme zur Verfügung.
Zusätzlich stellen wir Ihnen ein WEB-Paket zusammen, das in die Web-Auftritte der Landkreise integriert werden kann:
Bei Rückfragen verwenden Sie bitte unser E-Mail oder rufen uns unter der Telefonnummer 03341-301-176 an.